Die Geschichte des Bank- und Handelshauses Sina

 

INHALT:

 

EINLEITUNG: DER KAUFMANN ALS AGENT DES WERTS

 

 

I. DIE ÖSTERREICHISCHE HANDELSPOLITIK UND DIE „GRIECHEN“

 

1. Die Anwendung und das Scheitern merkantilistischer Prinzipien in Verbindung mit dem Levantehandel

XX1.1. Wirtschaftspolitik als Zollpolitik
XX1.2. Das Verhältnis zum Osmanischen Reich
XX1.3. Die türkischen Untertanen
XX1.4. … und deren Fehler: Die unzureichende Produktion Österreichs


2. Die Griechen

XX2.1. Das Auftauchen der Griechen in Österreich
XX2.2. Die Griechen in Ungarn und in den Erblanden – vaterlandslose Gesellen
XX2.3. Die Organisationsformen der griechischen Kaufleute
XX2.4. Die Handelsverbindungen und das Kreditwesen der Griechen

 

II. DER BAUMWOLLHANDEL, DIE NAPOLEONISCHEN KRIEGE UND DIE ANFÄNGE DES BANKHAUSES


1. Die Baumwolle
2. Napoleon, die Baumwolle und Illyrien
3. Die Anfänge des Bankhauses

 

 

III. DIE HANDELSTÄTIGKEIT GEORG SINAS

 

1. Der Tabakhandel

XX1.1. Vorgeschichte: Tabak, Händler und Tabak-Gefälle
XX1.2. Der erste Liefervertrag
XX1.3. Tabak-Anbau, Handel und „Einlösung“
XX1.4. Der zweite und dritte Liefervertrag
XX1.5. Der vierte Liefervertrag
XX1.6. Interregnum: Der Tabakhandel von 1844 bis 1850
XX1.7. In Konkurrenz mit dem Tabakmonopol

2. Die Wolle

3. Sonstiges

XX3.1. Holz und Kohle
XX3.2. Salz
XX3.3. Kupfer?!

 

IV. DIE FINANZTÄTIGKEIT DES BANKHAUSES

 

1. Geschäfte mit dem Staat

XX1.1. Das Kreditwesen im Vormärz. Die Wechselhäuser

XX1.2. Anleihen
XXXX1.2.1. Eine „gewöhnliche“ Metalliques-Anleihe (1841)
XXXX1.2.2. Eine Konversionsanleihe (1830)
XXXX1.2.3. Eine Losanleihe (1839)
XXXX1.2.4. Das Nationalanlehen von 1854
XXXX1.2.5. Das Anleihengeschäft nach 1849

XX1.3. Die Renturkunden des lombardo-venezianischen Monte
XXXX1.3.1. Vorgeschichte: Das Finanzsystem Lombardo-Venetiens und der napoleonische XXXXXXXXMonte
XXXX1.3.2. Der lombardo-venetianische Monte
XXXX1.3.3. Sinas erste Geschäfte mit den italienischen Obligationen
XXXX1.3.4. Die endgültige Einbeziehung des Monte in das System der österreichischen XXXXXXXXXStaatsanleihen

XX1.4. Das Auffüllen des Bankschatzes und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland

XX1.5. Der Zahlungsverkehr mit dem Ausland, besonders im Jahre 1848

 

2. Darlehen an die Gemeinde Wien

XX2.1. Darlehen zur „Verproviantierung der Stadt“
XX2.2. Darlehen für den Bau einer Wasserleitung

 

3. Privatkredit

XX3.1. Die Privatanleihe
XX3.2. Gewöhnliche Darlehen an Privatpersonen
XX3.3. Kontoführung, Filialen, Überweisungen
XX3.4. Handel mit Wertpapieren
XX3.5. Handel mit Wechseln und Schuldscheinen

 

 

V. UNTERNEHMUNGEN

 

1. Fabriken und Manufakturen

XX1.1. Zuckerraffinerien
XX1.2. Andere Fabriks-Unternehmungen

 

2. Finanzkonsortien

XX2.1. Die Privilegierte österreichische Staatsbahn-Gesellschaft
XX2.2. Die Idee des Credit Mobilier und die gescheiterte Bankgründung

 

 

VI. DER GRUNDBESITZ

 

1. Städtische Immobilien

2. Landgüter

XX2.1. Die Anfänge des Imperiums
XX2.2. Die Grundkäufe der 30er Jahre. Die Hilfe Eichhoffs
XX2.3. Erweiterung und Ergänzung. Nützliche Konkurse
XX2.4. Nutzung und Verwaltung

 

 

VII. DIE MACHT DES STAATES UND DIE PRIVATMACHT DES GELDES: GEORG SINA ALS DIREKTOR DER NATIONALBANK

 

1. Der Bankschatz

2. Die Konvertibilität der Banknoten

3. Das Wechselescompte

4. „Gefahren“ für „den Staat, die Nation, die Bank“: 1848-49

XX4.1. Die Kossuth-Noten
XX4.2. Kredite für Handel und Industrie
XX4.3. Der Kreditbedarf des Staates

5. Der Liberalismus und seine Grenzen

 

 

ANHANG

 

TABAKPREISE UND DER VERBRAUCH DER TABAKREGIE 1818-1852

STAATSANLEIHEN UND NOTENUMLAUF 1820-1864

ARCHIVE UND BESTÄNDE

LITERATUR

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The tomb of the Sinas in Rappoltenkirchen/Lower Austria

 

 

Die Gruft der Familie Sina in Rappoltenkirchen/ Niederösterreich

 

 

I. DIE ÖSTERREICHISCHE HANDELSPOLITIK UND DIE „GRIECHEN“

 

1. Die Anwendung und das Scheitern merkantilistischer Prinzipien in Verbindung mit dem Levantehandel

 

1.1. Wirtschaftspolitik als Zollpolitik

Die österreichische Wirtschaftspolitik war seit ihren Anfängen merkantilistisch, d.h., auf Erzielung eines Handelsüberschusses orientiert. Als Mittel zur Steuerung der Ein- und Ausfuhr entdeckte die Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert ihre Zollhoheit. Lokale Zölle und Mauten wurden abgeschafft und die Zölle an der Außengrenze sollten von nun an zweierlei, keineswegs verträglichen Bedürfnissen dienen: Mittel zur Steuerung der Wirtschaft zu sein und der Staatskasse Einnahmen zu verschaffen. Die Debatten diverser Regierungen um Erhöhung oder Senkung der Zollsätze wurden zwar unter Zuhilfenahme aller gängigen zeitgenössischen volkswirtschaftlichen Theorien über das Wohl der Nation und wie dieses zu bewerkstelligen sei, geführt, aber schließlich setzte sich immer die unmittelbare Notwendigkeit, einen Krieg, ein stehendes Heer oder ähnlich kostspielige Dinge finanzieren zu müssen, als letztes Argument in diesen Debatten durch. Die wenigen Anhänger des Freihandels oder auch nur der Beseitigung der inneren Zollgrenze zwischen Österreich und Ungarn konnten sich schon deswegen nie durchsetzen, weil ihre Vorschläge auf einen Schlag den Staat einer Einnahmequelle beraubt hätten, ohne einen gleichwertigen Ersatz zu bieten.
Die Prinzipien der Wirtschaftspolitik und die Bedürfnisse der Staatskasse gerieten sich bei den Einfuhr-, den Ausfuhr- und den Transitzollsätzen in die Quere. Sobald die Produktion eines Artikels im Inland und seine Ausfuhr durch niedrige Zollsätze gefördert werden sollte, erhoben sich gegenteilige Stimmen, die darauf hinwiesen, daß man Zölle, und zwar nicht allzu niedrige, eben gerade auf gängige Artikel erheben müsse, da Dinge, die kaum exportiert wurden, zu wenig Zolleinnahmen einbrachten. Hohe Zollsätze verursachten wiederum nicht nur eine Verteuerung der Waren und daher ein Nachlassen des auswärtigen Interesses an der jeweiligen Ware, sondern auch eine Zunahme des Schmuggels, dessen systematische Bekämpfung außerhalb der Möglichkeiten des damaligen Grenzpersonales lag.
Ähnlich verhielt es sich beim Import: Anhänger des Merkantilismus betonten die Notwendigkeit der Einfuhr von in Österreich nicht vorfindlichen Industrierohstoffen. Andere zogen in Zweifel, ob diese Materialien überhaupt in Österreich verarbeitet würden und ob nicht niedrige Zölle von gewissenlosen Subjekten dazu benützt würden, einen schwunghaften Transitohandel damit zu treiben. Die Einfuhr von Luxusgütern für den inländischen Konsum sollte tunlichst unterbunden werden, um den Abfluß von Geld ins Ausland zu verhindern, aber hohe Zollsätze führten auch hier, und noch mehr als bei der Ausfuhr, zu einer Zunahme des Schmuggels, nicht zu einer Verringerung der Einfuhr.
Ein drittes war der Transithandel, der vor allem im Zusammenhang mit der Levante von Bedeutung war. Hohe Zollsätze konnten hier zwar ohne die Gefahr der Beeinträchtigung der einheimischen Produktion verordnet werden, bargen aber die Gefahr in sich, daß die „Handelszüge“ dann eine andere Route einschlugen und das Gebiet der Monarchie umgingen. Das wollte die österreichische Regierung unter allen Umständen vermeiden, nicht nur wegen der Zolleinnahmen, sondern auch um des politischen Gewichtes willen, welches Österreich als Transitland besaß oder zumindest zu besitzen vermeinte.

Bei all diesen Debatten erwies sich
1. daß eben alle diese Maßnahmen, so sehr ihre Notwendigkeit auch vom jeweiligen Staatsoberhaupt und dessen Ratgebern eingesehen und gebilligt wurden, hinter dem dringlicheren Anliegen des Füllens der Staatskasse zurückstehen mußten, und
2. daß Zölle ein sehr schwaches Mittel der Wirtschaftspolitik waren, wenn sie nicht durch andere Maßnahmen gestützt wurden.

Merkantilistische Prinzipien wurden nicht nur bei der Festlegung der Zolltarife erhoben, sondern auch, und hier mit mehr praktischen Folgen, bei der Förderung inländischer Wirtschaftszweige. Während der Regierungszeit Maria Theresias und später wurden auf den Krongütern im Banat eine Reihe von landwirtschaftlichen Experimenten unternommen, deren Motiv darin lag, die Einfuhr teurer Produkte durch eigene Produktion derselben zu unterbinden. Damals wurde dort mit mehr oder weniger befriedigenden Ergebnissen der Hanfanbau, die Seidenzucht und der Anbau verschiedener Färbepflanzen unternommen. Andere Versuche, wie die des Anbaus von Pfeffer, Reis und Baumwolle, scheiterten an den klimatischen Bedingungen.
Die österreichische Wirtschaftspolitik im 18. Jahrhundert orientierte sich also am Außenhandel. (Wirtschaftliche Überlegungen mußten allerdings dabei oft politischen Rücksichten weichen.) Besonders anschaulich stellt sich diese Wirtschaftspolitik gegenüber dem Osmanischen Reich dar. Die Einsicht, daß England und Frankreich als Vorbild der wirtschaftlichen Entwicklung angesehen werden müßten, daß Österreich jedoch nicht ernsthaft daran denken könne, mit diesen Ländern auf dem Gebiet der Manufakturprodukte zu konkurrieren, hatte sich in österreichischen Regierungskreisen durchgesetzt. Das Osmanische Reich hingegen, mit seinen archaischen Produktionsmethoden, seiner Behördenwillkür und Korruption, ohne eine sichtbare ordnende Hand in der Verwaltung, – dieses Gebilde schien den merkantilistischen Politikern wie geschaffen, um als Markt und Rohstofflieferant einer sich entwickelnden österreichischen Manufaktur zu dienen.


1.2. Das Verhältnis zum Osmanischen Reich

Nach den siegreichen Türkenkriegen Österreichs unter Karl VI. wurden die Konditionen und Freiheiten für die Händler beider Staaten in den Friedenstraktaten von Karlowitz 1699 und Passarowitz 1718 festgelegt. Die Bestimmungen des letzteren, genauer: des anläßlich des Friedensschlusses zusätzlich abgeschlossenen Handelstraktates waren die nächsten eineinhalb Jahrhunderte lang die Grundlage für alle Verhandlungen mit und Maßnahmen gegenüber dem Osmanischen Reich. Sie wurden im Frieden von Belgrad 1739 im großen und ganzen bestätigt, ansonsten je nach Stand der Kräfteverhältnisse zwischen den beiden Staaten und gegenüber anderen, gleichfalls am Levantehandel interessierten Staaten, modifiziert.

Zur Zeit des Friedensschlusses von Passarowitz stand Österreich auf dem Höhepunkt seiner militärischen Macht und territorialen Ausbreitung und die Regierung war fest entschlossen, diese Überlegenheit auch auf die zivile Sphäre des Handels zu übertragen. In diesem Traktat wird als wichtigste Bestimmung festgehalten, daß die Untertanen beider Länder auf dem Gebiet des anderen Staates frei Handel treiben dürfen und nur beim Überschreiten der – ausdrücklich „türkischen“– Landesgrenze 3% Zoll entrichten müssen, darüber hinaus soll „nicht das mindeste mehr zu fordern jemand sich unterstehen.“ (Art. III.) (Später wurde dieser Zollsatz auf 5% erhöht.) Wenngleich gerade diese Bestimmung für die Untertanen der beiden Reiche gilt, so ist ansonsten dem gesamten Traktat zu entnehmen, daß es eigentlich die Freiheiten der österreichischen Bürger in der Türkei zum Inhalt hat und daß die türkischen Untertanen nur hin und wieder aus diplomatischer Rücksichtnahme auch mit einigen Freiheiten ausgestattet werden: Über die Zahlung der Mautgebühr hinaus sei „keiner aus den kaiserlichen Kaufleuten zu belästigen.“ Der türkische Mautbrief (treskere) soll den österreichischen Untertan vor weiteren Gebühren schützen. (Art. III.) Die Donau soll von beiderlei Untertanen befahren werden, einschließlich Benutzung der Häfen, namentlich genannt werden jedoch nur Donauhäfen auf dem Gebiet der Türkei. (Art. II.) Als österreichische Untertanen sind „Deutsche, Niederländer, Italiener, Hungarn“ aller Konfessionen zu verstehen, selbst wenn sie „der Kaiserlich-Königlichen Herrschung“ nur „auf einige Zeit … untergeben … sein möchten“ (Art. I.) Schiffe unter österreichischer Flagge sollen alle Seehäfen des Osmanischen Reiches anlaufen dürfen. (Art. VII.) Der Artikel XIV. verpflichtet die Pforte, den in der Türkei handelnden österreichischen Kaufleuten die dortigen Juden vom Leibe zu halten. Österreichische Untertanen sollen der osmanischen Gerichtsbarkeit nur bedingt unterstellt und durch Konsuln geschützt werden (Art. V.), von türkischen Behörden gegebenenfalls Schutzbriefe verlangen (Art. XIII.), und Lagerräume und Herbergen in der Türkei benützen dürfen. (Art. XV.) Mit Ausnahme der Bestimmung des Zolles und dem Zugeständnis, daß auch die Pforte „Prokuratoren“ zum Schutz ihrer Untertanen in die Monarchie entsenden darf, ist keine dieser Bestimmungen wechselseitig, sondern ausschließlich zum Schutz der Bürger der Monarchie in der Türkei bestimmt.
Mit diesem Vertrag, so die Erwartung der österreichischen Regierung, waren die Grundlagen für rege und zu Gunsten Österreichs ausschlagende Handelsbeziehungen mit der Türkei gegeben. Österreich beabsichtigte, als Ergebnis der Türkenkriege die Rolle Venedigs im Levantehandel zu übernehmen. Allerdings unter geänderten Bedingungen: Auf dem Seeweg, der der wichtigere war, konnte Österreich nie mit den anderen mit der Türkei handelnden großen Nationen konkurrieren. Die österreichischen Häfen lagen einfach ungünstig, und sie konnten sich nie so recht als internationale Handelsplätze etablieren. Nur mit besonderen Freiheiten gelang es, nach Meinung der Börsendeputation 1801, Triest als Handelsplatz überhaupt zu halten, da die Fracht dorthin teurer käme als in irgendeinen anderen der „mitbuhlenden Häfen des Nord und Mittelmeeres.“ Die Bemühungen Österreichs konzentrierten sich daher im weiteren darauf, sich wenigstens als Hauptabnehmer und als Transitland für die Landfracht zu etablieren.

„Handel“ wurde übrigens auch in diesem Falle keineswegs rein ökonomisch aufgefaßt: Die – in der Vorstellung der Regierung – sich im Nachbarland tummelnden österreichischen Kaufleute sollten Mittel zur Einflußnahme auf und Grund zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Türkei sein.

Die handelspolitische Rechnung ging nur teilweise auf. Es entwickelten sich zwar rege Handelsbeziehungen und Österreich etablierte sich als Transitland, aber nicht in der Form, wie dies angestrebt worden war. Die Handelsbilanz Österreichs war gegenüber der Türkei über ein Jahrhundert lang negativ. Die Klagen über den Abfluß von Edelmetall in die Türkei füllen Bände und waren Gegenstand der Besorgnis mehrerer österreichischer Kaiser. Es fehlte nicht an Erlässen, die diesem Übelstand Abhilfe schaffen sollten – vergeblich. Die Vollstrecker dieses Handelspassivums waren die Kaufleute aus dem Osmanischen Reich und sie wurden als die Hauptverantwortlichen daür betrachtet, warum die scheinbare Überlegenheit Österreichs sich auf dem Gebiete des Handels so wenig Geltung verschaffen könne.

 

1.3. Die türkischen Untertanen

Während der napoleonischen Kriege wurde die Frage des Levantehandels aus mehreren Gründen wieder sehr aktuell. Eine Reihe von Gutachten sollte Vorschläge zur Verbesserung erbringen. Die wichtigste Frage an die verschiedenen Institutionen lautete, „durch welche Mittel vorzüglich der große Zweck erreicht werden könne, den für Österreich so wichtigen Levantiner Handel den Händen der türkischen Untertanen zu entreißen und den österreichischen zuzuwenden.“ Die Bankal-Administration, das Cambio-Mercantil-Gericht, die Fabriksinspektion und die niederösterreichische Landesregierung kamen unabhängig voneinander zu dem gleichen Schluß: Daß es für diesen Zweck eigentlich keine Mittel gebe.
Der Versuch der Ansiedlung österreichischer Handelshäuser im Osmanischen Reich sei vom Handelshaus Fries versucht worden und kläglich gescheitert. Das läge unter anderem daran, daß die österreichischen Waren in der Türkei nicht mit den französischen, englischen und holländischen konkurrieren könnten. Die Wechsel in der Türkei hätten eine längere Laufzeit als die österreichischen. Schließlich gäbe es in der Türkei häufig Pestepedemien. (Hier wird stillschweigend unterstellt, daß österreichische Untertanen davon schwerer betroffen sind als türkische Händler.) In ähnlicher Weise wird die im Osmanischen Reich übliche Bestechung der Behörden als ein Hindernis vorgestellt, das den ausländischen Kaufmann schwerer träfe als den dortigen.
Die Trägheit der österreichischen Händler, die lieber Export-Import-Firmen in Wien betrieben und dafür die für den Transithandel gedachten günstigen Zollsätze ausnutzen, anstatt sich um den Export österreichischer Produkte in die Türkei zu bemühen, wird in diesen Gutachten wiederholt beanstandet. (Wegen der Kontinentalsperre verlief der Levantehandel in dieser Zeit fast ausschließlich über Land bzw. über die Donau. Österreich versuchte, ihn durch niedrige Zollsätze auf österreichisches Staatsgebiet zu lenken.) Diese einheimischen Kaufleute, so die Beschwerde, bemühten sich gar nicht, inländische – eingestandenermaßen minderwertigere – Waren zu verkaufen. („Denn wenn ihm“, d.h. dem Käufer aus der Türkei „auf dem hiesigen Platz englische und französische Waren angeboten werden, so wird er sie unstreitig den österreichischen vorziehen.“ ) Die einzigen, die österreichische Manufakturprodukte nach der Türkei ausführten, seien – meist in Wien ansässige – türkische Untertanen. Deren Charakter stellt sich als ein Sammelsurium von Tugenden und Untugenden dar, die eines gemeinsam haben: Sie laufen den österreichischen Handelsinteressen zuwider:
„ … Diese maßen sich alle Arten des Verkehrs an. Es gebe Spekulanten unter ihnen, die das ganze Jahr keinen Ballen Baumwolle beziehen, sondern sie geben nur Verkäufer auf dem hiesigen Platz ab, wodurch sie die Ware außerordentlich verteuern … Mit dem Speditionshandel treiben sie den größten Unfug …“ Die Zollbehörden und Paßämter verzweifeln an den griechischen und türkischen Händlern, nicht wissend, ob „dieser oder jener für einen türkischen oder kaiserlichen Untertanen sicher oder unsicher anzusehen sei.“ „Armenier, Raitzen“ (= Serben) „und türkische Juden“ trieben in Wien „alle Arten von Wucher und Maklerei-Geschäften.“ „Dann handelt der Türke und Grieche pilgrimsweise: Er kommt selbst mit seinen Waren hierher und geht mit jenem, was er erhält, zurück.“ Er zeichne sich durch Sparsamkeit aus. Seine Familienbeziehungen nütze er schamlos aus, um Waren günstiger zu erhalten. Weiters seien „die unzähligen sowohl in Ungarn als auch hier befindlichen Griechen eine wahre Pest für den hiesigen Handel … Sie untergraben allen Kredit, betrügen auf jede Art und Weise, verteuern nicht nur türkische Produkte, sondern jede andere Gattung von Waren, entweichen … nach Ungarn oder in die Türkei und lassen ihren Gläubigern das Nachsehen über.“ Man solle sie in eine eigene Vorstadt verbannen, dort ließen sie sich „leichter beobachten.“ Letzteres verwirft ein anderes Gutachten: „Solche gehässigen Maßregeln“ würden den Zusammenhalt dieser Personengruppe – eine ihrer Stärken – nur vergrößern. Man sollte zu anderen Maßnahmen greifen, um ihnen das Leben schwer zu machen, z.B. ihre Pässe nicht verlängern, sowie Vorschriften erlassen, die die Einheimischen den türkischen Untertanen gegenüber begünstigten und die Einhaltung dieser Vorschriften strenger überprüfen, weiters sie „auf keine Weise bei Errichtung von Handlungen … begünstigen.“
Es war gängige Praxis der Behörden, denjenigen Kaufleuten aus der Türkei, die sich zu österreichischen Untertanen erklärten, die Handelsbefugnis zu verweigern und sie „an andere Erwerbszweige anzuweisen“. Das hatte zum Ergebnis, daß sie ihren Handel ohne Befugnis fortsetzten. In einem Gesuch um Erteilung der Befugnis aus dem Jahre 1802 gaben die 12 Bittsteller an, seit 10, 20 oder 30 Jahren in Wien Handel zu treiben, und ausreichend Vermögen zu besitzen, all das, wie das Merkantilgericht verärgert feststellte, ohne irgendeine Handels-Befugnis. Für die Überprüfung dieser Firmen erklärte sich das Merkantilgericht unzuständig, weil erst befugte Kaufleute in seine Kompetenz fielen. Die Behörden wollten dem Gesuch nicht stattgeben, um nicht die außergesetzliche Tätigkeit im Nachhinein zu „belohnen“, und so blieb alles beim alten: Die Griechen handelten weiter, ohne Befugnis, und die Behörden beschwerten sich weiter über die unter den Griechen herrschende „Unordnung“.
Auch die Frage, wer jetzt eigentlich österreichischer Untertan sei und wer nicht, war nicht einfach zu klären, und die türkischen Untertanen konnten der österreichischen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen werden. 1808 erhob der Geschäftsträger der Pforte in Österreich Beschwerde wegen des Vorgehens der Behörden gegen einige Griechen, die türkische Untertanen waren, und der Beschwerde wurde sofort stattgegeben, den betroffenen Kaufleuten alle beschlagnahmten Waren zurückgegeben, da Österreich damals an einem guten Verhältnis zur Pforte interessiert war und sich keine Verletzung der Traktate zuschulden kommen lassen wollte.
Den Griechen im besonderen bescheinigt das Gutachten darüber hinaus höchste politische Unzuverlässigkeit: Sie „zeigen … stets eine besondere Anhänglichkeit an den russischen Zepter … wie denn die Erfahrung lehret, daß man in den Wohnungen auch der gemeinsten Griechen, die für Bilder eine sonderbare Vorliebe hegen, überall die Abbildungen der russischen Regenten und Feldherren antrifft, vergebens aber jene der österreichischen sucht.“
Dieser Sichtweise der Behörden schlossen sich die von ihnen gleichfalls geschmähten österreichischen Kaufleute an und forderten mit ähnlich schmeichelhaften Charakterisierungen ihrer unliebsamen Konkurrenten Schutz gegen diese. Ein besonders schönes Dokument dieses Brotneides ist ein Gesuch zweier jüdischer (!) Händler aus dem Jahre 1803, in dem sie Erhöhung der Zölle auf die Waren der türkischen Untertanen verlangen, da diese keine Steuern zahlen, aber doch staatlich subventionierte Lebensmittel konsumieren! „Die Ausländer, welche sich hier befinden, nicht allein daß sie zu keiner Staats-Abgabe etwas beitragen, sondern auch durch die große Anzahl derselben vieles zur Teuerung beitragen, wodurch das allerhöchste Ärarium jährlich beträchtlichen Verlust erleidet als an Fleisch, Brot etc., welche Vorteile die österreichischen Untertanen im Ausland nicht genießen.“ Außerdem würden durch den Handel mit der Türkei und den Transport der von dort eingeführten Waren österreichische Brücken und Straßen benützt und in Mitleidenschaft gezogen – ein Grund mehr, so meinen die Verfasser, die türkischen Händler verstärkt zur Kasse zu bitten.

 

1.4. … und deren Fehler: Die unzureichende Produktion Österreichs

Die Fabriks-Inspektion schließt sich zwar auch dem Geschimpfe auf die türkischen Händler an, weist aber darüber hinaus auf einen der wirklichen Gründe für die ungünstige Entwicklung des Handels hin, nämlich auf das Niveau der österreichischen Manufakturproduktion. Sie errechnet – im Gegensatz zu den optimistischeren Daten, die im Bericht der Bankal-Administration aufscheinen –, ein Passivum von 5 Millionen Gulden, das notwendig einen Abfluß von Edelmetall zur Folge haben müsse, denn: „Eine Kompensierung in Wechseln finde nicht statt, weil wir mit keiner Nation einen Aktivhandel haben (Hervorhebung A. L.), folglich die Türken mit ihren Forderungen nicht an jene weisen können.“ Der Außenhandel mit der Türkei würde erst aktiv, wenn Österreich mehr produziere. Bis heute, so schließt dieses Gutachten, könne nicht einmal der Inlandsbedarf an „Manufakten“ gedeckt werden. Dieser Feststellung pflichtet die niederösterreichischen Landesregierung indirekt bei: Eine Art Qualitäts-Endkontrolle für Exportwaren („Beschau-Anstalten“), wie sie z.B. in Frankreich schon lange bestand, sei in Österreich überflüssig, da viel zu wenig „in die Türkei abgesetzt wird“. Man müsse für einen solchen Schritt „jene Periode abwarten“, in der mehr verkauft würde.
Der Bericht der niederösterreichischen Landesregierung kritisiert an den Berechnungen der Bankal-Administration vor allem die geschönten Zahlen über die Einfuhr aus der Türkei. Lebensmittel scheinen in deren Handelsbilanz gar nicht auf, obwohl auch hier ein Übergewicht der Türkei besteht. Diese nicht-industriellen Produkte würden gar nicht beachtet, obwohl sie einen bedeutenden Teil des Handels ausmachten. Der Gutachter weist darauf hin, daß Experimente zur Zucht neuer Produkte die eigentliche, angestammte Agrikultur in den Hintergrund drängen und dadurch den Import solcher Waren verursachen, die im Inland billiger hergestellt werden könnten, wie Vieh und Getreide. Als Beispiel führt er die Seidenzucht an, die stets von Regierungsseite nach besten Kräften unterstützt worden sei, um die Abhängigkeit von Seidenimporten aus der Türkei zu verringern. Was nützen diese Erfolge bei der Seidenzucht, so der Gutachter, wenn ein Vielfaches der solchermaßen gesparten Seide-Importsumme für den Import von Ochsen und Schafen wieder ins Ausland gelange!
Bei allen berechtigten Klagen über die türkischen Kaufleute und deren Schliche, die es den österreichischen Kaufleuten so schwer machte, sich gegen sie durchzusetzen, sollte nicht übersehen werden, so schließt dieses Gutachten, daß die Händler der mit Österreich konkurrierenden Nationen England, Frankreich, Holland, und in neuerer Zeit auch Rußland, die Schwierigkeiten des Levantehandels offensichtlich besser bewältigten als die österreichischen Firmen, daß erstere sehr wohl Niederlassungen in den wichtigen Handelszentren der Türkei unterhielten und auch mit der dortigen Zahlungsmoral besser zurechtkämen als letztere.

Der Stand der – agrarischen und industriellen – Produktion im Österreich des 18. Jahrhunderts entsprach nicht den ehrgeizigen Vorstellungen seiner Politiker. Die behauptete Überlegenheit gegenüber dem Osmanischen Reich hielt deshalb der praktischen Überprüfung nicht stand. Die natürlichen Ressourcen und das handwerkliche Können der Bewohner dieses Landes mußten von den österreichischen Orient- und Wirtschaftsfachleuten anerkennend zur Kenntnis genommen werden: „Ungeachtet der schlechten Verfassung, der immer zunehmenden Üppigkeit und Barbarei und der steten Unterdrückung aller Aufklärung und jedes Fortschrittes des Verstandes war es doch nicht möglich, dieses Reich in gänzlichen Verfall zu bringen.“

Diese Diskrepanz zwischen Anspruch unf Wirklichkeit war das Ärgernis der österreichischen Regierungen, Lokalbehörden, Handelsgremien usw. Sie war aber auch die Grundlage des Erfolges der Griechen.

 

2. Die Griechen

 

2.1. Das Auftauchen der Griechen in Österreich

Die bedeutendste Gruppe unter den Kaufleuten aus dem Osmanischen Reich waren die Griechen. Sie stammten größtenteils vom Territorium des heutigen Albanien, Mazedonien und Nordgriechenland. Vor der Vertreibung der Türken aus Ungarn waren sie bereits in den unter türkischer Herrschaft befindlichen Gebieten, der Hódoltság, als wandernde Händler tätig. Sie belieferten dort die türkischen Garnisonen und auch die angrenzenden habsburgischen Teile Ungarns. In Siebenbürgen waren sie zur Zeit der Fürsten Apafi die Kreditgeber des Hofes, im Gegenzug erhielten sie die einträglichen Posten des Zollpächters und des Münzwardeins.
Sie zogen in Karawanen vom Balkan nach Ungarn, später auch in die Erblande, und weiter nach Deutschland: „Die mazedonischen Kaufleute dringen mit ihren Wägen bis ins Innerste von Deutschland, verkaufen zuletzt Wagen und Pferde, entlassen ihre Bedienten und erwarten sie zu Saloniki zu einer neuen Reise.“ Sie waren mit Fuhrwerken und zu Fuß unterwegs, oft entlang der Flußläufe, mit vom Ufer aus gezogenen Frachtkähnen. In Ungarn fanden sie ein von Türken- und Kuruzzenkriegen ausgeblutetes Land vor, in dem jegliche Handelstätigkeit erlahmt war. „Die Griechen siedelten sich beinahe im Niemandsland an.“ Bevor sich in Ungarn regionale Märkte entwickelten, zogen die Griechen durch die Dörfer und verkauften den Bewohnern ihre Ware direkt an der Haustür. Ebenso bezogen sie Waren von den Kleinproduzenten aus erster Hand. Diese Praxis gaben sie auch später, wenn sie sich auf Märkten etabliert hatten, nicht auf und besaßen dadurch immer einen Vorsprung vor ihren deutschen oder jüdischen Konkurrenten, die aus zweiter Hand kauften, weil ihnen das Aufsuchen der Bauern zu mühsam war. Schwartner beschreibt das Auftauchen griechischer Händler bei den Zipser Leinwebern gegen Ende des 18. Jahrhunderts: „Wie die Zugvögel besuchen uns um Pfingsten aus entfernteren Gegenden aktivere Griechen, Zinzaren und Serbler, welche die Städte und Dörfer der Zipser Provinz durchstreifen, mit Ungeduld auf die oft nicht ganz fertige, oft durch ein dürftiges Draufgeld im voraus schon der Armut abgehandelte Ware lauern und diese dann, fast ohne Konkurrenz, … wohlfeil gekauft, mit vielprozentigem Gewinn tief in das Innere des Landes mit sich schleppen.“
Die Griechen zogen nie „leer“ durch die Gegend: Hatten sie etwas verkauft, so kauften sie sofort andere Waren, die sie in andere Gegenden verkauften. Obwohl der Handel mit der Türkei ihr wichtigstes Betätigungsfeld blieb, verschmähten sie deshalb keineswegs den Handel mit inländischen Waren und ließen sich durch Strapazen und Mühen nicht abschrecken, wenn sie dabei Gewinn witterten. Sie handelten mit Vieh, Getreide, Leder, Holzöl, Leinwand, Schaf- und Baumwolle, in geringerem Maße erst mit solchen Waren, die als eigentlich „türkische“ galten, wie Kaffee, Gewürze, exotische Früchte oder Gewebe.

Die Geschäfte der Sinas bestätigen die Behauptung Ödön Füves’, daß die Griechen außer mit Eisen praktisch mit allem gehandelt hätten, was sich verkaufen ließ, ganz gleich, ob es ihnen erlaubt war oder nicht. Sie handelten, allerdings bereits während der Napoleonischen Kriege, neben ihrem Haupt-Artikel, der Baumwolle, zumindest noch mit österreichischen Tüchern , französischen Weinen, Kupfergeschirr, Pottasche, Kaffee, Baumwollgarn, türkischen Schals, und „Silbergerätschaften“.

Später, als sich in den verschiedenen Städten Ungarns regelmäßige Markttage einbürgerten, unterhielten die griechischen Händler dort Warenlager, von denen sie die lokalen Märkte versorgten, die aber auch als Zwischenstationen für ihre großangelegten Handelszüge dienten. Sie durchliefen im Laufe der Jahrzehnte verschiedene Stadien zwischen Hausierern und Stadtbürgern: Dazu gehörte das Eröffnen eines ständigen Ladens, die Aufnahme in die alteingesessenen Handelskorporationen, der Erwerb des Bürgerrechtes der einen oder anderen Stadt. In den Erblanden scheint ihr Tätigkeitsbereich sich größtenteils auf Wien und Umgebung beschränkt zu haben: Eine Umfrage in Oberösterreich im Jahre 1794 ergab, daß beinahe niemand dort Handel mit Griechen und Türken trieb, und auch die wenigen Ausnahmen sich zu diesem Zwecke nach Wien begaben. Kamen einmal Griechen in die Gegend, so meist auf dem Weg nach Deutschland.
Die Griechen hielten sich durch ihre Mobilität immer die Möglichkeit offen, gegebenenfalls den Staub der Monarchie von den Füßen zu schütteln und in die Türkei zu verschwinden, sobald die Umstände es erforderten, im Falle eines Bankrottes, einer Schuldforderung oder einer gerichtlichen Klage. Sie handelten auch mit Geld, vor allem mit den in der Türkei wegen ihrer Prägungsqualitäten begehrten Maria Theresien-Talern. Ihre im Osmanischen Reich verbliebenen Verwandten unterstützten sie mit ihrem in Österreich verdienten Geld, und wenn sie sich aus dem Geschäftsleben zurückzogen, so kehrten sie oft in die Heimat zurück. Sie stellten dadurch ein unberechenbares Element für die österreichische Politik dar und standen stets im Verdacht, Geldabfluß zu verursachen. Ihre Stellung war daher Gegenstand immer neuer Reglements, Beschränkungen, jedoch auch Privilegien, denn sie waren und blieben die Träger des Levantehandels.

Um dieses „Vermögen“ der Griechen, welches sie außer Landes besaßen oder ins Ausland verschleppten, gab es auch immer wieder Gutachten und Meinungsverschiedenheiten. Als Georg Sina 1811 um die Großhandelsbefugnis ansuchte, wurde ihm zugutegehalten, daß er unter „die mit einem beträchtlichen Vermögen einwandernden Ausländer“ zu rechnen sei, deren Einbürgerung unbedingt unterstützt gehöre. Als ein Jahrzehnt früher einige Griechen ihr Gesuch um Großhandelsbefugnis mit der Bemerkung versahen, sie besäßen auch Vermögen in Österreich, wurde von dem Merkantilgericht bemerkt, sie hätten dieses hier erworben und keineswegs mitgebracht, sie seien „als mittellose Knaben“ hierher gekommen und hätten sich dann in Österreich bereichert. „Liegende Güter“ in der Türkei besäßen sie schon gar nicht.
Das „Vermögen“ eines Kaufmannes besteht zunächst eben nicht aus Immobilien, sondern bewegt sich in Waren oder Geldform durch die Lande, und daraus ergibt sich, daß es nie genau lokalisierbar ist. Bei den Klagen über die „Frugalität“ und „Anspruchslosigkeit“ der griechischen Händler ist auch nicht anzunehmen, daß sie sich in ihren Heimatorten Paläste gebaut oder Gelage veranstaltet haben, sondern der Großteil ihres Besitzes bewegte sich wahrscheinlich auf Leiterwägen zwischen Stambul und Deutschland hin und her. Damit ist auch die Behauptung Gyömreis, mit der Ablegung des Treueeids hätten die vormaligen türkischen Untertanen ihr Vermögen im Osmanischen Reich verloren, mehr als fragwürdig. Behördliche Konfiskationen von Waren türkischer Kaufleute fanden in Österreich statt, in der Türkei eher selten. Und die offiziellen oder weniger offiziellen Abgaben, die ein Kaufmann türkischen Obrigkeiten zu leisten hatte, hatten weniger mit seiner Untertanenschaft zu tun, als mit der geschätzten Höhe seines Vermögens. Die Klagen der österreichischen Behörden, die türkischen Untertanen sollten doch endlich ihr Vermögen nach Österreich bringen, beinhalteten genaugenommen nichts anderes als die Forderung, den Handel, oder zumindest diese Form des Handels, aufzugeben und einen anderen Beruf zu ergreifen.


2.2. Die Griechen in Ungarn und in den Erblanden – vaterlandslose Gesellen

Anfangs wurden die griechischen Händler von den Behörden geduldet, ihre Tätigkeit sogar begrüßt. Sie setzten immerhin Warenströme in Bewegung und sie waren auch als Heereslieferanten tätig. Mit Neid und Mißgunst wurden sie nur von ihren wenigen Konkurrenten, den in Zünften (den Handelsgremien) organisierten ansässigen Kaufleuten, verfolgt. Erst als die österreichische Politik sich vermehrt der Frage der Wirtschaftsförderung und des Handelsüberschusses zuwandte, begannen die Griechen störend aufzufallen. Zunächst deshalb, weil sie als türkische Untertanen jederzeit, unter Zurücklassung von Schulden, bei gleichzeitiger Mitnahme ihres Vermögens, die Monarchie verlassen und damit einen Abzug von Edelmetallen verursachen konnten. Mit der Einrichtung der Zwischenzollinie zwischen den österreichischen Erblanden und Ungarn waren sie auf einmal allen österreichischen Kaufleuten gegenüber privilegiert: Für sie galt diese Zollinie nicht, da dies den Bestimmungen des Passarowitzer Handelstraktates widersprochen hätte, demzufolge ein Untertan des einen Landes nur beim Überschreiten der gemeinsamen Grenze zwischen der Türkei und Österreich Zoll zu entrichten hatte, darüber hinaus dürfe „nicht das mindeste mehr zu fordern“ sein.
Angeblich habe, so Gyömrei, der Erlaß über den Treueeid 1774 einen entscheidenden Einschnitt für die Griechen bedeutet. Nach dem Frieden von Kücsük-Kajnardscha, der eine deutliche Schwächung der Türkei markierte, kündigte Maria Theresia praktisch die Handelstraktate, indem sie alle Privilegien der türkischen Untertanen strich und sie auf die Ableistung des Treueeides und damit der Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft verpflichtete. „Wer diesen Eid verweigerte, wurde auf den Handel mit Waren aus dem Osmanischen Reich beschränkt.“ Wer ihn ablegte, wurde mit österreichischen Kaufleuten gleichgestellt, durfte mit allen Waren handeln, Grundbesitz erwerben, unterlag aber auch den österreichischen Gesetzen und mußte so wie die Einheimischen Zölle und Abgaben entrichten. Das angestrebte Ziel, die Griechen mit der Einbürgerung ihrer Verbindungen in der Türkei zu berauben, wurde nicht erreicht. So schlug die Wiener Börsendeputation 1798 vor, „daß künftighin den türkischen Untertanen, die sich in den kaiserlich-königlichen Staaten seßhaft machen wollen, die angesuchte Naturalisation nicht erteilt werde, als wenn sie glaubwürdig erwiesen haben werden, ihr ganzes Vermögen hierüber gebracht, von ihren türkischen Handelsgenossen förmlich sich getrennt zu haben und mit selben in keinem anderen Verhältnisse als jenem zu stehen, in welchem ein österreichischer Trafikant mit Türken allfällig sich finden könnte.“
Welcher Art solche „Bestätigungen“ sein sollen, welche Behörde diese Behauptung glaubhaft bestätigen soll, bleibt dunkel, und es kann für einbürgerungswillige Balkanbewohner nicht sehr schwer gewesen sein, sich solche Papiere zu besorgen. Bei den Zollämtern gaben sie sich oft genug weiter als türkische Untertanen aus, wenn sie dadurch günstigere Zollsätze in Anspruch nehmen konnten.
Die negative Wirkung des Treueeides für die Griechen in Ungarn wird meist mit der rapiden Abnahme der türkischen Untertanen in Pest, also dem massenweisen Übertritt in den österreichischen Staatsverband, belegt. Dieser kann aber erstens andere Ursachen haben, – in Österreich, wie das Toleranzpatent, das den Griechen eine neue Konkurrenz in Gestalt der Juden verschaffte; und in der Türkei, wo Raubzüge der türkischen Soldaten und sonstiger Wegelagerer viele Griechen dazu veranlaßt haben können, ihren Wohnsitz endgültig nach Österreich zu verlegen. Auch die Folgen werden falsch wiedergegeben. Der Übertritt in die österreichische Untertanenschaft bedeutet keineswegs, daß diese Austro-Griechen den Handel aufgegeben oder mit weniger Erfolg betrieben hätten.
Die Anzahl der türkischen Untertanen war in Wien angeblich viel höher als in Pest. Gyömrei verweist als eine der Ursachen auf die Ansiedlung eines Großhändlers: „Eine große Wiener Handelsfirma, die Firma Natorp, eröffnete – vermutlich auf Wink der Regierung – eine Filiale in Pest und verdrängte die Griechen durch ruinöse Konkurrenz aus dem ihnen angestammten Gewürzhandel. … Vergleich mit der Lage in Wien …: Um 1800 gab es in Pest nur 12 griechische Händler, die türkische Untertanen geblieben waren, in Wien waren zur gleichen Zeit 217 türkische Firmen gemeldet, die ohne Zwang zur Ableistung des Treueeides frei Handel treiben durften, die Zahl der Griechen, die österreichische Untertanen waren, betrug 15.“
Diese Angaben sind trügerisch: Die Anzahl der protokollierten Firmen deckte sich keineswegs mit der der tatsächlich existierenden. Zwei solche Verzeichnisse aus Wien von 1802 führen einmal 139 türkische zu 63 österreichischen, einmal 126 türkische zu 69 österreichischen Firmen an. (Bei dieser Gegenüberstellung wurden Griechen, türkische Juden und Armenier zusammengezählt, die letzteren beiden sind aber eine verschwindende Minderheit.) Selbst wenn die Zahl der türkischen Firmen in Pest stimmt, besagt das für sich noch gar nichts. Gyömrei nennt keine Zahl für Griechen, die österreichische Untertanen waren. Wenn es eine große Menge solcher gegeben hätte, wäre die These über die negativen Auswirkungen des Treueeides auf den Handel der Griechen nämlich noch fragwürdiger. Zusätzlich ist noch zu berücksichtigen, daß viele vorher in Wien ansässige Griechen, die bereits österreichische Untertanen waren, ihre Geschäfte oder Warenlager nach Ungarn verlegten, weil sie vor Schikanen der Wiener Behörden den Schutz in Anspruch nahmen, den das ungarische Recht gewährte.

Über die exterritoriale Stellung der türkischen Untertanen berichtet ein Beamter der Hofkammer 1806 anläßlich einer Zwangsanleihe zur Aufbringung der Kontribution an die Franzosen:
„Unter den vorgerufenen Parteien zur Erklärung über ihre Bereitwilligkeit zur Zahlung des Zwangsdarleihens waren auch einige hier angesiedelte Griechen. Die in Wien seßhaften Griechen sind zweierlei Natur. Einige derselben haben die östreichische Unterthansschaft oder Einbürgerung erworben. Die meisten derselben sind aber noch in dem Untertansverbande der ottomanischen Regierung, sind also türkische Untertanen und Fremde. Man hat bei der Besteuerung und Vorrufung der Griechen auf diesen Unterschied keine Rücksicht genommen. Baron Kielmannsegg überließ mir einen Teil der Griechen zur Verhandlung … An der Spitze derselben war ein Pope … Er wurde von den Seinigen zum Sprecher gewählt, weil er der deutschen Sprache … mächtig ist. Auf meine Eröffnungen und Zumutungen, die er ruhig und aufmerksam anhörte … machte er mich vor allem aufmerksam, daß er und seine Schar türkische Untertanen seien, und deduzierte mit eben so vieler Klarheit als Scharfsinn, wie er und seine Klienten mit Recht nicht in die Besteuerung gezogen werden könnten, und wie sie, wenn man darauf bestünde, nur der Gewalt weichen, jedoch die Vertretung ihrer Regierung anrufen würden. Wenn man aber ihr Recht anerkenne, so seien sie bereit, Opfer zu bringen, die sie näher bezeichneten. Die vorgetragenen Gründe machten auf mich überzeugenden Eindruck und bestimmten mich, die Verhandlung abzubrechen und die Herren auf Nachmittag zu bescheiden, … ich ward ermächtigt, ihre Erklärung anzuerkennen und ihr Offert in der gehörigen Form anzunehmen.“

Simon Georg Sina, dessen erste – im Verein mit anderen Griechen geführte – Firma in den Akten als ein in Wien ansässiges Großhandlungshaus geführt wird, und der später eine eigene Firma als türkischer Untertan anmeldete, und erst mit der Erhebung in den Adelsstand 1818, wenige Jahre vor seinem Tod, österreichischer Untertan wurde, verzollte 1811 versehentlich einige Ballen Baumwolle falsch. Das Zollamt, das die Ware konfiszierte, wurde von einer anderen Behörde darauf hingewiesen, daß Waren türkischer Untertanen nach der zollämtlichen Instruktion von 1789 nicht konfisziert werden dürften und die Bedeutung des Levantehandels für Österreich erfordere, daß alle diesbezüglichen Verordnungen genau eingehalten würden. Eine andere Behörde meldet sich auch zu Wort und weist nachdrücklich darauf hin, daß Sina das Garn auszufolgen sei, mit folgenden zusätzlichen Ausführungen, die offenbar das Mißverständnis seitens der Zollbehörde, Sina sei österreichischer Untertan, beseitigen sollten:
„1. Der Simon Georg Sina, dessen Gesuch zurückfolget, ist der Vater, und nicht er, sondern sein Sohn ist jüngst Großhändler geworden. 2. Der Besitz von Realitäten in den österreichischen Staaten schließt nach der Übung den türkischen Untertanen von den traktatmäßigen Begünstigungen nicht aus. 3. Der 2. Paragraph des Hausier-Patents bestätigt diese Übung, denn nach dieser gibt der Besitz einer österreichischen Realität keineswegs das Bürgerrecht.“
Hier ist ausdrücklich von einer Übung, also nicht einem Gesetz, die Rede. Nach dem Gesetz konnte ein türkischer Untertan keinen Grund erwerben, wie S.G. Sina 1806 feststellen mußte, als er ein Haus in Wien-Landstraße kaufen wollte. Im folgenden Gutachten wird ausgeführt, daß den türkischen Untertanen solche Zugeständnisse deshalb nicht gemacht werden könnten, weil auch österreichische Untertanen in der Türkei keinen Grund erwerben dürften.
1810 wurde das Ansuchen Simon Georg Sinas um die Gewährung von Zollkredit abgewiesen, da türkische Untertanen, die „im Lande keine Ansässigkeit“ hätten und sich daher jederzeit in die Türkei absetzen könnten, von keinem Amt Kredit erhalten dürften und sich zu diesem Zwecke an private Kreditgeber zu wenden hätten.

Treueeid und behördliche Schikanen hin oder her, die Griechen hatten längst Mittel und Wege gefunden, um auf diesem Gebiet auftauchende Hindernisse möglichst zu umgehen.


2.3. Die Organisationsformen der griechischen Kaufleute

Die Griechen waren bereits vor ihrem Auftauchen in der Monarchie, also bereits in der Türkei, in sogenannten „Kompanias“ organisiert, einer Art Zunft, ähnlich den Handelskorporationen. Die erste Aufgabe dieser Vereinigung war die Organisation der Handelskarawanen. Die in der „Kompania“ vereinigten Händler entrichteten eine gemeinsame Steuer. Auch diese Tradition aus dem Osmanischen Reich setzten sie in Österreich fort. Schließlich hatten die in der „Kompania“ vereinigten Händler das Recht auf eigene Gerichtsbarkeit, durften ihre Richter und Geschworenen selbst wählen – vorausgesetzt, der Streitfall betraf nur Griechen. Eine kurze Schilderung des Streites und des Urteils mußte dann einer örtlichen Behörde übergeben werden. In Ungarn gab es 1752 10 solcher Vereinigungen, die nach Städten organisiert waren. In Wien wurde 1805 ein Gesuch um Einrichtung eines eigenen Gremiums für die Griechen abgelehnt. Das betraf aber nur die Rechtsförmlichkeit einer solchen Vereinigung, die neben der Kaufmannszunft der Wiener Kaufleute eine gleichberechtigte für die Griechen bedeutet hätte. Eine Eingabe von 1812 trägt die Unterschrift „Von den Vorstehern des hiesigen griechischen Gremiums ottomanischer Untertanen“. Mit oder ohne Anerkennung der Behörden setzten die Griechen ihre herkömmliche Organisationsform also ein, wenn sie es für geraten erachteten. Im gleichen Jahr gab es Pläne, in Stambul eine Art Dachverband für alle griechischen Kaufleute einzurichten, der Urkunden ausstellen und überprüfen und eine eingeschränkte Gerichtsbarkeit ausüben sollte. Die Pforte sollte dafür Sorge tragen, daß dessen Entscheidungen international anerkannt würden. Die österreichischen Behörden meinten, so etwas wäre „sehr bedenklich“.
Nachdem die Griechen Fuß gefaßt hatten, trat eine zweite Organisationsform in den Vordergrund, die der „Sozietät“. Diese bezeichnete kleine Unternehmen mit 2-3 Mitgliedern, meistens Familienbetriebe, bestehend aus Brüdern, oder Vater und Sohn, von denen oft einer die türkische Staatsbürgerschaft beibehielt, der andere die österreichische annahm. Damit kamen sie in den Genuß der Privilegien beider Arten von Untertanen. Häufig hielt sich der eine der „Consozii“ in der Türkei auf und erledigte dort die anfallenden Geschäfte, wie Ein- und Verkauf, Transport, Bestechung usw., der andere in Österreich. Außer den Consozii verfügten diese Unternehmungen meist noch über Angestellte.
Georg Sina, der „seit 1803 die Firma seines Herrn Vaters … führet und desselben Handlung leitet“, suchte 1811 mit Erfolg um die Aufnahme in den österreichischen Staatsverband an, während sein Vater noch weitere sieben Jahre türkischer Untertan verblieb. Trotz des oben geschilderten Verbots beim Grundkauf und den sich daraus ergebenden weiteren Nachteilen hielten es die Sinas also bis 1811 für vorteilhaft, ihr Geschäft als türkische Untertanen zu führen. Die Beschränkungen bei Grunderwerb hatten sie längst durch einen Strohmann (einen bereits eingebürgerten Verwandten der Frau Simon Georg Sinas), umgangen: 1812 wurde wegen einer Nachlässigkeit des „Hausadministrators des Simon Georg Sina“ eine Verwaltungsstrafe gegen letzteren verhängt, aus der hervorgeht, daß die Sinas zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Häuser in Wien besaßen, zusammen mit dem „Handelsmann Isak Gyra, auf dessen Namen Sina anfangs die Häuser schreiben ließ.“
1822 suchte Georg Sina um Änderung des Namens seiner Firma in „Simon Georg Sina“ an, nach der Firma seines in demselben Jahr verstorbenen Vaters. Aus diesem Gesuch geht hervor, daß sein Vater sein Unternehmen 1818 anläßlich seiner Erhebung in den ungarischen Adelsstand aufgelöst hatte. Bis dahin, von 1811 bis 1818, hatten die beiden also das System der zweifachen Staatsbürgerschaft benützt. Die Begründung, die Georg Sina für diese Umbenennung anführt, – er wolle „des Vaters Andenken ehren“ – kann nicht das wirkliche, zumindest nicht das einzige Motiv gewesen sein. Zwei Gründe sind denkbar: 1. Er wollte Privilegien, die sein Vater noch als türkischer Untertan bei der Gründung des Unternehmens erhalten hatte, stillschweigend übernehmen. 2. Er wollte die Verbindungen seines Vaters – und etwaige noch bestehende Verbindlichkeiten anderer gegen ihn – in der Türkei übernehmen.


2.4. Die Handelsverbindungen und das Kreditwesen der Griechen

Die Griechen standen im 18. Jahrhundert hauptsächlich mit ihresgleichen, gleichfalls aus der Türkei und meist auch aus dem gleichen Gebiet stammenden Personen in Handelsverbindungen. Sie verkauften ihre Ware zwar an österreichische Bürger oder Institutionen, aber als Angestellte oder Consozii nahmen sie nur Griechen auf. Auch im Wechselgeschäft standen sie hauptsächlich mit anderen Griechen. Bei der Handhabung des kaufmännischen Kredites oder bei der Abwicklung von Bankrotten fällt das Bemühen auf, bei anderen Griechen aufgelaufene Verbindlichkeiten nach Möglichkeit zu erfüllen, während die österreichischen Beteiligten durch die Finger schauen konnten.
Die Griechen brachten ein fertig entwickeltes Kreditwesen mit, mit dem Außenstehende wenig anfangen konnten. „Der Verwalter der königlichen Rechtsangelegenheiten reichte 1781 eine FiskalKlage gegen einen griechischen Händler ein, weil er 5000 fl. gegen eine monatliche Provision von 1% verliehen hatte, während der gesetzliche Zins 6% jährlich betrug. Im Laufe des Prozesses erläuterten 18 in Pest ansässige griechische Händler in einer Eingabe, daß man zu 6% nicht mehr als 1000 fl. erhalten könne. Derjenige, der einen Kredit zu 6% jährlich gegen eine Obligation aufnehme, zahle mehr als der, der auf einen bis drei Monate gegen 1% monatlich kreditiert wird, denn dieser Kredit ist sofort rückzahlbar, während der ObligationsKredit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat. Darüberhinaus scheint ein gegen „Provision“ aufgenommener Kredit nicht in der Buchhaltung auf“ (wortwörtlich: „ist nicht öffentlich“) „und belastet den kaufmännischen Kredit des Betreffenden nicht. Ein Kaufmann ohne Immobilienbesitz erhielte nicht einmal 100 fl. zu 6%. Der Kredit zu 1% monatlich sei auch in Wien verbreitet, die Bankal-Deputation genehmige diese Art des Kredites auch, damit die Kaufleute nicht auf die (weit ruinösere) Form des PfandKredites angewiesen seien.“
Während die Griechen sich für kurzfristige Kredite anscheinend mit genannter monatlicher „Provision“ behalfen, berechneten sie beim Wechselkredit offenbar die langen Strecken ein, die bei ihrer Art von Handel zurückzulegen waren, und die Zeitspannen, die der Transport in Anspruch nahm. So beschwerte sich die österreichische Bankal-Administration 1804, daß die in der Türkei „verstreuten Handelsleute … einen unverläßlichen Kredit“ genießen, „ihre Tratten laufen über 13 Monate …“ Es fehlte auch nicht an Beschwerden der österreichischen Kaufleute, daß die Gesetzgebung der Pforte die gerichtliche Verfolgung der türkischen Untertanen erschwere, den Wechselregreß nicht anerkenne, zeitweise einfach das Wechselgeschäft verbiete, wodurch Wechsel überhaupt nicht mehr einklagbar seien, usw.
Der Kredit der Griechen untereinander beruhte jedoch nicht auf den jeweiligen Landesgesetzen, sondern auf dem Zusammenhalt, der einer ihrer Konkurrenzvorteile war und mit dem sie sich in einer feindseligen Welt behaupteten.
Ein grenzüberschreitender Streitfall der Bürger von Moscopolis im Jahr 1770, in dem viele Zeugen über die gefälschten Unterschriften von Bürgen zweier Obligationen entscheiden sollten, zeigt, wie wichtig für viele Beteiligte die rechtmäßige Bezahlung dieser Obligationen war: Der Kreditgeber, Georg Sina (der Ältere), muß von der Betrugsabsicht des Schuldners gewußt haben, da er aus der gleichen Stadt stammte und sowohl den Schuldner als auch die meisten der Leute, deren gefälschte Unterschriften unter dem Schuldschein standen, kannte. Dennoch machten die Bürger von Moscopolis einen Unterschied zwischen dem ehrenwerten Gläubiger, dessen Forderungen befriedigt werden mußten, und dem Gauner, der unbedingt verurteilt gehört. Ihr Interesse ist klar: Der Kredit innerhalb ihrer Personengruppe stand auf dem Spiel: Erhielt Georg Sina sein Geld nicht, so würde er vermutlich keinen der „Unterzeichneten“, womöglich keinen aus dieser Stadt stammenden Menschen mehr kreditieren, was bei seinen finanziellen Mitteln offensichtlich eine empfindliche Schrumpfung des Kreditvolumens für die Griechen von Moscopolis, und da diese Stadt eines der Zentren der Griechen war, für die gesamte griechische Kaufmannschaft bedeutet hätte.

Angesichts der ständigen Klagen der Zeitgenossen über die Unzuverlässigkeit und „Unordnung“ der Griechen ist noch erwähnenswert, daß die Einführung einer geregelten Form von Buchführung und „neue Formen des Geldverkehrs“ in Ungarn den Griechen zugeschrieben werden, auch sollen sie es gewesen sein, die den Wechsel in Ungarn eingeführt hätten. Während sich unter den restlichen Kaufleuten Ungarns nach Beendigung der Türkenkriege der Wechsel als Zahlungsmittel nie so recht durchsetzen konnte, kreditierten die Griechen einander munter mit ihren Wechseln, und aus ihren Rechtsstreitigkeiten läßt sich erkennen, daß diese Wechsel durch viele Hände gingen, bevor sie verfielen, daß sie also innerhalb dieser Gruppe problemlos angenommen wurden.

Die Umgangsformen der griechischen Händler zeichnen sich durch eine gewisse abgeklärte Heiterkeit aus, die allerdings auch durch die Übersetzung hervorgerufen sein kann:

Betreffend das „Begehren des Georg Sina, als … für 47 brab. Ellen Drap d’or, die er beim bei dem Serafin Bischof in Geras gelassen hat: Dies hat er dort zu suchen, wo ers gegeben hat.“ (Schiedsspruch in einem Rechtsstreit G. Sinas in Wien, 1767)

„ … als wir an den hiesigen Platz kamen, mußten wir zu unserem Mißvergnügen feststellen, daß wir so viele Zahlungen zu leisten hatten, daß uns für Sie kein Geld mehr übrig blieb …“ (Konstantin Damscho in Wien 1794 an Samuel Stankovics in Pest)

„Er wird dir selbe (=Baumwolle) geben, nachher diese 200 Ballen werden, wie Gott es dir eingeben wird, verkauft worden sein, werde ich dir das Abgängige ersetzen, wenn etwas abgehen sollte, oder du wirst mir den Überfluß geben, wenn etwas überbleiben sollte. Lebe wohl.“ (Nikolaus Haggi Michael und Demeter Psara 1796 an Johann Georg Turumtsa, beide in Wien)

Einige Ballen „Baumwolle sollen Sie ohne weiteres übernehmen … wenn Sie also diese erblicken, sogleich machen Sie einen Verbot darauf, weil uns der Constantin Moszka, der auch heute fallierte, schuldig ist. Daher jetzo zeigen Sie sich für uns als Freund und scheuen Sie keine Unkosten. …“ (Simon Sina, Papa Naum & Co. in Wien 1796 an Konstantin Mazinka in Pest)

„… sollen Sie dem dortigen Herrn Constantin Mazinka ohne weiteres übergeben, von welchem Sie auch Ihre Auslagen samt Ihrer Provision erhalten, und wir bleiben wieder gute Freunde, mithin ohne Widerrede sollen Sie die Baumwolle an gedachten Mazinka ausfolgen, damit wir keinen Wortwechsel haben.“ (Simon Sina, Papa Naum & Co. in Wien 1796 an Konstantin Moszka in Pest)

„… weil mir diese Tratte höchst nötig ist, so trachten sie auf alle Weise, daß diese nicht zurück kömme, sonst wird es meiner Ehre sehr nachteilig sein … ich bitte Sie abermals, meine Tratte von 300 fl. auszuzahlen, denn sie ist mir höchst nötig, beehren Sie mich zu jeder Zeit mit dero werten Befehlen …“ (Konstantin Zygur in Semlin 1796 an Johann Georg Turumtsa in Wien)

„Da wir wegen der Baumwolle unter unserem Signo, welche Sie wegen der Gelder, die wir Ihnen … schuldig sind, haben in Verbot schlagen lassen und wovon der … Magistrat für obige Summe Ihnen 170 Ballen Baumwolle gegeben, mit dem Preis also, wie der … Magistrat selber geschätzt hat, zufrieden sein und selber für gut verkaufte halten, worüber Sie nun Eigentümer sind (– und wünschen guten Nutzen).“ (Simon Sina, Papa Naum & Co. in Wien 1796 an Demeter Argyr in Pest) ,

usw.

The castle in Rappoltenkirchen/ Lower Austria which was the main residence and the administrative center of the Austrian estates of the Sina family till the death of Georg Sina in 1856

Schloss Rappoltenkirchen/ Niederösterreich, der Stammsitz der Familie Sina und das Verwaltungszentrum ihrer österreichischen Besitzungen bis zum Tode Georg Sinas 1856

eine Zusammenfassung dieses Textes auf Griechisch

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LITERATUR:

Fővárosi Levéltár Budapest, Missiles und Relationes

Füves Ödön, A görög kereskedők bevándorlása Pestre 1718 és 1774 között.
XXXX XXXX Különlenyomat az Antik Tanulmányok 1975 évi XXII/1 számából

XXXXXXXXGörögök Pesten 1686-1931 (Kandidatusi értekezés 1972, unveröffentlicht)

Gyömrei Sándor, Pest-Buda gazdaságtörténete a manufaktura korszakában (1686-1800)
XXXXXXXXXXX (Kandidatusi értekezés 1955, unveröffentlicht)

XXXXXXXXXXXA kereskedelmi tőke kialakulása és szerepe Pest-Budán1849-ig. In:
XXXXX XXXXXXTanulmányok Budapest múltjából, 1957

Handlungs- und Schiffahrts-Tractat zwischen Ihrer Römisch-Kaiserlichen Majestät an
XXXXXXXXX einem, dann Dem Türkischen Groß-Sultan am anderen Theile.
XXXXXXXXX Aufgerichtet ohnweit Passarowitz, am 27. Juli 1718

Hofkammerarchiv Wien, Kommerz Litorale und Niederösterreich, Bancale
XXXXXXXXXXXX und Österreichisches Camerale

Schäfer László, A görögök vezetőszerepe Magyarországon a korai kapitalizmus
XXXXXXXXXX kialakulásában, Budapest 1930

Schwartner Martin, Statistik des Königreichs Ungarn. Ofen 1809-1811

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Peter Lang Verlag 1998

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